
Michael.
Wegfall der EEG Umlage:joe carnivore hat geschrieben: ↑12.11.2022 14:58Neue Mitteilung von meinen Versorger.
1.1.23 steigt der Preis um 15,47 ct von 29,27ct auf 44,74ct.
1.4 .22 hatte ich ja 33,70 ct, weiß jetzt nicht wie die auf 29,27 ct kommen ,aber am Ende muss ich sowieso zahlen.
Da muss ich etwas Strom sparen. Ich kann nicht nur für die Nebenkosten arbeiten.
Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Energieversorger müssen den entsprechenden Betrag in Höhe von 4,43 Cent pro Kilowattstunde brutto bei den Strompreisen berücksichtigen und mit der Jahresrechnung an die Haushalte weitergeben.
...das ist echt happig und man fragt sich, ob dort nicht mal 'ne Sammelklage fällig wäre.joe carnivore hat geschrieben: ↑12.11.2022 14:58Neue Mitteilung von meinen Versorger.
1.1.23 steigt der Preis um 15,47 ct von 29,27ct auf 44,74ct.
Sind Sammelklagen in Deutschland überhaupt zulässig?Michael H.W. Weber hat geschrieben: ↑13.11.2022 11:36...das ist echt happig und man fragt sich, ob dort nicht mal 'ne Sammelklage fällig wäre.
Mit welcher Begründung sollte man klagen?Michael H.W. Weber hat geschrieben: ↑13.11.2022 11:36...das ist echt happig und man fragt sich, ob dort nicht mal 'ne Sammelklage fällig wäre.joe carnivore hat geschrieben: ↑12.11.2022 14:58Neue Mitteilung von meinen Versorger.
1.1.23 steigt der Preis um 15,47 ct von 29,27ct auf 44,74ct.
Ich habe bislang von unseren Stadtwerken noch keine Erhöhungsannkündigung bekommen, aber vielleicht kommt das ja noch...
Der EEG-Umlagenwegfall wurde bei uns in der Tat an de Kunden weitergegeben.
Michael.
Unnötiger Wucher, primär verusacht von privaten Grosskonzernen und Politikern, die denen "nach dem Mund agieren".
...dieser Unsinn gehört aus meiner Sicht mal vom Kopp auf die Füße gestellt.
...wer nicht probiert, der nichts gewinnt.